Gerichtsgutachten

Mehr erfahren

Oldtimerbewertung

Mehr erfahren

Gebrauchtwagen

Mehr erfahren

Unfallschaden-gutachten Bielefeld

Sollten Sie trotz umsichtiger Fahrweise einmal schuldlos in einen Unfall verwickelt worden sein, lassen Sie unbedingt den an Ihrem Fahrzeug entstandenen Schaden durch einen qualifizierten Sachverständigen begutachten. Ein KFZ-Sachverständiger ist ihr gutes Recht und sichert Ihre Ansprüche gegen den Schädiger. Dies empfehlen auch unabhängige Institutionen wie der ADAC. Das Ingenieurbüro Tarrach ist dabei ihr zuverlässiger Partner. Seien Sie besonders skeptisch, wenn die gegnerische Versicherung bereits mit Ihnen Kontakt aufgenommen hat, und großzügig auf die Hinzuziehung eines Sachverständigen „verzichtet“ oder Ihnen von dort die Schadenfeststellung angeboten wird.

Auch bei kleineren Schäden sind Sie bei uns richtig. Unsere Sachverständigen können sicher und kompetent beurteilen, ob es sich um einen Bagatellschaden handelt oder nicht. Gemäß regelmäßiger Rechtsprechung müssen Ihnen auch bei kleineren Schäden die Kosten für den Gutachter erstattet werden.

Und auch im selbst verschuldeten Kaskoschadenfall können wir Ihnen helfen. Hierbei sollten Sie vor Auftragserteilung mit Ihrer Versicherung klären, ob die Kosten für einen Kfz-Gutachter übernommen werden. Gerne sind wir bei der Kontaktaufnahme behilflich.

Gerichtsgutachten als KFZ-Sachverständiger

Ein weiteres Tätigkeitsfeld ist die Erstellung von schriftlichen oder mündlichen Kfz-technischen Gutachten, die regelmäßig von Justizbehörden in Auftrag gegeben werden.
Im Gegensatz zur allgemeinen Bezeichnung „Sachverständiger“ ist die Bezeichnung „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ (öbuv) nach §132a StGB gesetzlich geschützt. Um diese Titel führen zu dürfen, ist ein Fachkundenachweis vor einem unabhängigem Gremium erforderlich. Die missbräuchliche Verwendung dieses Titels ist strafbar. Herr Dipl.- Ing. Wolfram Tarrach hat die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch die IHK Bielefeld erhalten.

Wir werden stetig beauftragt von Gerichten aus dem ganzen Bundesgebiet und konnten u.a. schon die folgenden Gerichte bei Ihrer Urteilsfindung unterstützen:
Amtsgericht Bielefeld, Landgericht Bielefeld, Amtsgericht Lemgo, Amtsgericht Halle/Westfalen, Amtsgericht Bückeburg, Amtsgericht Halle/Saale, Amtsgericht Merseburg, Amtsgericht Naumburg, Oberlandesgericht Naumburg, Oberlandesgericht Leipzig, Amtsgericht Köthen, Amtsgericht Bitterfeld, Amtsgericht Wittenberg, Amtsgericht Dessau, Arbeitsgericht Halle/Saale, Amtsgericht Bernburg, Amtsgericht Weißenfels

Oldtimerbewertung in Bielefeld

Oldtimer werden aufgrund ihres Alters häufig unterschätzt. Als Ingenieurbüro Tarrach sind wir Ihr Spezialist, wenn es um die Bewertung Ihres geliebten Oldtimers geht.

Versicherungen und Käuferinnen und Käufer haben allerdings manchmal andere Wertvorstellungen.

Für Besitzerinnen und Besitzer von Oldtimern oder besonderen Fahrzeugen und Liebhaberstücken kann die Wertermittlung des Fahrzeugs von großer Wichtigkeit sein. Wir schauen genau hin und stehen Ihnen als unabhängige und qualifizierte Sachverständige in allen Belangen für Oldtimer-Wertgutachten zur Verfügung.

Wertgutachten sind sowohl für Verkäuferinnen und Verkäufer als auch für Käuferinnen und Käufer von Interesse. Denn sie geben nicht nur Auskunft über den Zustand des Oldtimers, sondern können auch in Preisverhandlungen als Argumentationsgrundlage eingesetzt werden.

Ein Oldtimer-Wertgutachten kann unterschiedlich eingesetzt werden:

  • zur Vorlage bei der Versicherung für die Versicherungseinstufung
  • im Falle eines Schadens
  • beim Kauf und Verkauf des Oldtimers

Oldtimergutachten? Tarrach!

 

Gebrauchtwagen-untersuchungen in Bielefeld

Auch beim Gebrauchtwagenkauf sind wir Ihr kompetenter Partner. Nutzen Sie unseren Gebrauchtwagen-Check, um den Zustand Ihres Wunschfahrzeuges detailliert und sachkundig feststellen zu lassen.

Neutral und objektiv überprüfen wir den Zustand des Fahrzeuges nach festgelegten Kriterien und dokumentieren den allgemeinen Pflege- und Erhaltungszustand wie Verschleiß oder Beschädigung der Sitzbezüge und Innenverkleidung, Kratzer oder Steinschlag in der Lackierung sowie den optischen Gesamteindruck des Fahrzeuges.

Diese Untersuchung geht über die gesetzlich vorgeschriebene Hauptuntersuchung §29 StVZO (HU) hinaus, da dort lediglich die Verkehrssicherheit, Umweltverträglichkeit und Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs gemäß der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) überprüft wird. Es wird z.B. keine Aussage über den Verschleißgrad von Reifen oder Bremsenbauteilen getroffen und auch optische Mängel werden bei der Hauptuntersuchung nicht beurteilt.